Zivilprozessrechner
 
Formelsammlung für den Zivilprozess
 
   
     
Übersicht
 
Die Tabellen
 
Aktuelles
 
Download
 
Der Autor
 
Impressum
 
Datenschutz  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
            
 
Was kann der Prozesskostenrechner?
Der Prozesskostenrechner berechnet bei einem gegebenen Streit-/Gegenstandswert die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Häufig vorkommende Gebührentatbestände sind fest vorgegeben. Daneben ist die freie Eingabe von Gebührensätzen möglich. Schließlich wird das Gesamtprozesskostenrisiko bei Erledigung des Rechtsstreits in der ersten oder zweiten Instanz mit oder ohne Vergleich ermittelt. Von den Berechnungsergebnissen wird eine Druckansicht erstellt, die für die Ausgabe auf Schwarz-Weiß-Druckern optimiert ist.
 
Was kann der Kostenquotenrechner?
Der Kostenquotenrechner berechnet auf Grundlage der Baumbachschen Formel die Kostenquoten für Urteile bei bis zu zwei Klägern, vier Beklagten und zwei Drittwiderbeklagten. Von den Ergebnissen wird eine Druckansicht erstellt, die für die Ausgabe auf Schwarz-Weiß-Druckern optimiert ist.
 
Was kann der Prozesskostenhilfe- und Verfahrenskostenhilferechner?
Der PKH-VKH-Rechner berechnet unter Zugrundelegung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der absehbaren Prozesskosten, ob einer Partei wegen Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe zu gewähren ist und welche Zahlungen ggf. festzusetzen sind. Von den Ergebnissen wird eine Druckansicht erstellt, die für die Ausgabe auf Schwarz-Weiß-Druckern optimiert ist.
 
Was kann der Zinsrechner?
Der Zinsrechner berechnet aus einem Anfangsbetrag unter Berücksichtigung von bis zu drei Zinszeiträumen und Zinssätzen (nominal oder in Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz) die Zinsen und den Endbetrag.
 
Was kann der Fristenrechner?
Der Fristenrechner berechnet bei einem gegebenen Fristbeginn das Fristende. Häufig vorkommende prozessuale und materiell-rechtliche Fristen einschließlich Rückwärtsfristen (z. B. Ladungs- und Einlassungsfrist) sind fest vorgegeben. Daneben ist die freie Eingabe von Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagesfristen sowie von Hemmungszeiträumen für Verjährungsfristen möglich. Wochenenden und Feiertage werden je nach angegebenem Bundesland berücksichtigt.
 
 
  
   
 
Letzte Änderung: 02.01.2017 · Impressum · Datenschutzerklärung